Kompetenzfelder
Wohneigentumsverwaltung nach WEG-Recht
- Gesetzliche Aufgaben nach §§ 27 und 28
- Vorbereitung, Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
- Führung einer Beschlusssammlung nach den gesetzlichen Vorgaben
- Allgemeine Betreuung der Wohnungseigentümer in gemeinschaftlichen Angelegenheiten
- Erstellung von Wirtschaftsplänen
- Erstellung von Eigentümerabrechnungen
- Verwaltung von gemeinschaftlichen Geldern
- Bildung und Verwaltung einer angemessenen Instandhaltungsrücklage
- Führung der Buchhaltung nach kaufmännischen Grundsätzen
- Überwachung der Hausgeldzahlungen und Durchführung des Mahnwesens
- Bewirtschaftung des Objektes
- Ergreifung von Maßnahmen zur Durchführung von ordnungsgemäßen Instandhaltungen und Instandsetzungen
- Vertretung der Eigentümergemeinschaft in gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten
- Abschluss und Kündigung von Verträgen der Eigentümergemeinschaft
- Regelmäßige Prüfung zur Kostenoptimierung
- Realisierung neuer gesetzlicher Anforderungen und Neuerungen
- Aufbewahrung von Verwaltungsunterlagen
Mietverwaltung von Eigentumswohnungen
- Beratung und Betreuung des Eigentümers
- Ansprechpartner für Mieter
- Verwaltung des Verwaltungskontos
- Überwachung der Mieteingänge und Durchführung des Mahnwesens
- Erstellung einer jährlichen Eigentümerabrechnung
- Erstellung von jährlichen Mieter- und Heizkostenabrechnungen
- Führung der Buchhaltung nach kaufmännischen Grundsätzen
- Bewirtschaftung des Objektes
- Ergreifung von Maßnahmen zur Durchführung von ordnungsgemäßen Instandhaltungen und Instandsetzungen
- Sofortmaßnahmen in Havariefällen
- Abschluss und Kündigung von Wartungs- und Versorgungsverträgen
- Abnahmen- und Übergaben bei Mieterwechsel
- Erstellung von rechtssicheren Mietverträgen
- Beauftragung der Neuvermietung bei Kündigungen
- Vereinnahmung und Führung von Mietkautionen nach den gesetzlichen Bestimmungen
- Mietpreisanalyse, Durchführung von Mieterhöhungen