Kompetenzfelder

Wohneigentumsverwaltung nach WEG-Recht

  • Gesetzliche Aufgaben nach §§ 27 und 28
  • Vorbereitung, Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
  • Führung einer Beschlusssammlung nach den gesetzlichen Vorgaben
  • Allgemeine Betreuung der Wohnungseigentümer in gemeinschaftlichen Angelegenheiten
  • Erstellung von Wirtschaftsplänen
  • Erstellung von Eigentümerabrechnungen
  • Verwaltung von gemeinschaftlichen Geldern
  • Bildung und Verwaltung einer angemessenen Instandhaltungsrücklage
  • Führung der Buchhaltung nach kaufmännischen Grundsätzen
  • Überwachung der Hausgeldzahlungen und Durchführung des Mahnwesens
  • Bewirtschaftung des Objektes
  • Ergreifung von Maßnahmen zur Durchführung von ordnungsgemäßen Instandhaltungen und Instandsetzungen
  • Vertretung der Eigentümergemeinschaft in gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten
  • Abschluss und Kündigung von Verträgen der Eigentümergemeinschaft
  • Regelmäßige Prüfung zur Kostenoptimierung
  • Realisierung neuer gesetzlicher Anforderungen und Neuerungen
  • Aufbewahrung von Verwaltungsunterlagen

Mietverwaltung von Eigentumswohnungen

  • Beratung und Betreuung des Eigentümers
  • Ansprechpartner für Mieter
  • Verwaltung des Verwaltungskontos
  • Überwachung der Mieteingänge und Durchführung des Mahnwesens
  • Erstellung einer jährlichen Eigentümerabrechnung
  • Erstellung von jährlichen Mieter- und Heizkostenabrechnungen
  • Führung der Buchhaltung nach kaufmännischen Grundsätzen
  • Bewirtschaftung des Objektes
  • Ergreifung von Maßnahmen zur Durchführung von ordnungsgemäßen Instandhaltungen und Instandsetzungen
  • Sofortmaßnahmen in Havariefällen
  • Abschluss und Kündigung von Wartungs- und Versorgungsverträgen
  • Abnahmen- und Übergaben bei Mieterwechsel
  • Erstellung von rechtssicheren Mietverträgen
  • Beauftragung der Neuvermietung bei Kündigungen
  • Vereinnahmung und Führung von Mietkautionen nach den gesetzlichen Bestimmungen
  • Mietpreisanalyse, Durchführung von Mieterhöhungen